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Verbraucherzentrale NRW kippt Klausel: Bankentgelt für Überziehung unzulässig

Mai 5th, 2010

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, die Bearbeitungsgebühr für nicht genehmigte Überziehungen zurückzufordern.

Drei Euro verlangte die Sparkasse Dortmund für eine so genannte Überziehungsbearbeitung. Die fielen laut Preisliste stets an, wenn Schecks, Wechsel oder Lastschriften nicht eingelöst wurden, weil sie zu einer Überziehung des Kontos über den eingeräumten Verfügungsrahmen hinaus geführt hätten.

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